Gutachter und Diplom Sozialpädagoge

Im Rahmen der Sozialwissenschaftlichen Begutachtung mit entwicklungspsychologischen Schwerpunkten erfolgt eine umfangreiche Exploration: Hausbesuche im Familiensystem, Befragung der Elternteile, Anhörung von relevanten Bezugspersonen des Kindes, Durchführung von Interaktionsbeobachtungen, Diagnostik zur Erforschung des Kindeswillens, Auswertung von schriftlichen Unterlagen, professionelle passive Beobachtung und Rücksprache mit Fachkräften (Jugendamt, Heimeinrichtungen, Familienhelfer, Schule, Kindergarten und Therapeuten).

 

Im Rahmen der Begutachtung zu Jugendschutzverordnungen gemäß § 7 JuSchG geht es prinzipiell darum Verhalten in Form von Modellen, Zusammenhängen und zahlenmäßigen Ausprägungen möglichst genau zu beschreiben und vorhersagbar zu machen.

 

Darstellbar werden folgende Punkte betrachtet:

» die Isolierung von Ursachen und Wirkungen, also warum ein bestimmtes Ergebnis eintritt

» die saubere Operationalisierung von theoretischen Zusammenhängen, d.h. die Messbarkeit und Quantifizierung von Verhaltensweisen (Phänomenen)

» die Entwicklung von  detaillierten Verbesserungsvorschlägen und die Erstellung von Typologisierungen

 

Bearbeitungsdauer:

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Begutachtungen zu oben genannten Aufgabengebieten beträgt 1 - 3 Monate nach Beauftragung und Eingang der Gerichtsakte.

 

 

Aufgabengebiete:

1. Sozialwissenschaftliche Begutachtung mit entwicklungspsychologischen Schwerpunkten zu den Fragestellungen

» Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und § 1666a BGB

» Sorgerechtsregelung und Erziehungsfähigkeit

» Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs

 

2. Begutachtung zu Jugendschutzverordnungen gemäß § 7 JuSchG

Klaus Minkner

Gutachter seit 2017 im Auftrag des Verwaltungsgerichts Hannover

Umfangreiche Erfahrungen in der Begutachtung von Elternteilen mit psychischen Störungen, dissozialen Strukturen und Suchterkrankungen

 

Seit 2007 Geschäftsführer der FaB gGmbH, welche seit 13 Jahren Familienhilfe leistet bei Familien mit psychischen Belastungen

Seit 2009 Systemischer Coach und Fachberater bei hoch belasteten Familiensystemen

Seit 2010 Kinderschutz-Fachkraft nach §8a SGB VIII

Seit 2000 Diplom Sozialpädagoge mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung

Klaus Minkner

Gutachter und Diplom Sozialpädagoge

 

Blumenstrasse 6A

30974 Wennigsen

 

Tel.: 0049 51039271187

Mobil: 0049 1758078929

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Im Rahmen der Sozialwissenschaftlichen Begutachtung mit entwicklungspsychologischen Schwerpunkten erfolgt eine umfangreiche Exploration: Hausbesuche im Familiensystem, Befragung der Elternteile, Anhörung von relevanten Bezugspersonen des Kindes, Durchführung von Interaktionsbeobachtungen, Diagnostik zur Erforschung des Kindeswillens, Auswertung von schriftlichen Unterlagen, professionelle passive Beobachtung und Rücksprache mit Fachkräften (Jugendamt, Heimeinrichtungen, Familienhelfer, Schule, Kindergarten und Therapeuten).

 

Im Rahmen der Begutachtung zu Jugendschutzverordnungen gemäß § 7 JuSchG geht es prinzipiell darum Verhalten in Form von Modellen, Zusammenhängen und zahlenmäßigen Ausprägungen möglichst genau zu beschreiben und vorhersagbar zu machen.

 

Darstellbar werden folgende Punkte betrachtet:

» die Isolierung von Ursachen und Wirkungen, also warum ein bestimmtes Ergebnis eintritt

» die saubere Operationalisierung von theoretischen Zusammenhängen, d.h. die Messbarkeit und Quantifizierung von Verhaltensweisen (Phänomenen)

» die Entwicklung von  detaillierten Verbesserungsvorschlägen und die Erstellung von Typologisierungen

 

Bearbeitungsdauer:

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Begutachtungen zu oben genannten Aufgabengebieten beträgt 1 - 3 Monate nach Beauftragung und Eingang der Gerichtsakte.

 

 

Aufgabengebiete:

1. Sozialwissenschaftliche Begutachtung mit entwicklungspsychologischen Schwerpunkten zu den Fragestellungen

» Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und § 1666a BGB

» Sorgerechtsregelung und Erziehungsfähigkeit

» Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs

 

2. Begutachtung zu Jugendschutzverordnungen gemäß § 7 JuSchG

Klaus Minkner

Gutachter seit 2017 im Auftrag des Verwaltungsgerichts Hannover

Umfangreiche Erfahrungen in der Begutachtung von Elternteilen mit psychischen Störungen, dissozialen Strukturen und Suchterkrankungen

 

Seit 2007 Geschäftsführer der FaB gGmbH, welche seit 13 Jahren Familienhilfe leistet bei Familien mit psychischen Belastungen

Seit 2009 Systemischer Coach und Fachberater bei hoch belasteten Familiensystemen

Seit 2010 Kinderschutz-Fachkraft nach §8a SGB VIII

Seit 2000 Diplom Sozialpädagoge mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung

Klaus Minkner

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