Im Rahmen der Sozialwissenschaftlichen Begutachtung mit entwicklungspsychologischen Schwerpunkten erfolgt eine umfangreiche Exploration: Hausbesuche im Familiensystem, Befragung der Elternteile, Anhörung von relevanten Bezugspersonen des Kindes, Durchführung von Interaktionsbeobachtungen, Diagnostik zur Erforschung des Kindeswillens, Auswertung von schriftlichen Unterlagen, professionelle passive Beobachtung und Rücksprache mit Fachkräften (Jugendamt, Heimeinrichtungen, Familienhelfer, Schule, Kindergarten und Therapeuten).
Im Rahmen der Begutachtung zu Jugendschutzverordnungen gemäß § 7 JuSchG geht es prinzipiell darum Verhalten in Form von Modellen, Zusammenhängen und zahlenmäßigen Ausprägungen möglichst genau zu beschreiben und vorhersagbar zu machen.
Darstellbar werden folgende Punkte betrachtet:
» die Isolierung von Ursachen und Wirkungen, also warum ein bestimmtes Ergebnis eintritt
» die saubere Operationalisierung von theoretischen Zusammenhängen, d.h. die Messbarkeit und Quantifizierung von Verhaltensweisen (Phänomenen)
» die Entwicklung von detaillierten Verbesserungsvorschlägen und die Erstellung von Typologisierungen
Bearbeitungsdauer:
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Begutachtungen zu oben genannten Aufgabengebieten beträgt 1 - 3 Monate nach Beauftragung und Eingang der Gerichtsakte.
Aufgabengebiete:
1. Sozialwissenschaftliche Begutachtung mit entwicklungspsychologischen Schwerpunkten zu den Fragestellungen
» Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und § 1666a BGB
» Sorgerechtsregelung und Erziehungsfähigkeit
» Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs
2. Begutachtung zu Jugendschutzverordnungen gemäß § 7 JuSchG
Klaus Minkner
Gutachter seit 2017 im Auftrag des Verwaltungsgerichts Hannover
Umfangreiche Erfahrungen in der Begutachtung von Elternteilen mit psychischen Störungen, dissozialen Strukturen und Suchterkrankungen
Seit 2007 Geschäftsführer der FaB gGmbH, welche seit 13 Jahren Familienhilfe leistet bei Familien mit psychischen Belastungen
Seit 2009 Systemischer Coach und Fachberater bei hoch belasteten Familiensystemen
Seit 2010 Kinderschutz-Fachkraft nach §8a SGB VIII
Seit 2000 Diplom Sozialpädagoge mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung
Klaus Minkner
Gutachter und Diplom Sozialpädagoge
Blumenstrasse 6A
30974 Wennigsen
Tel.: 0049 51039271187
Mobil: 0049 1758078929
Email: k.minkner@teamwaerts.de
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Gutachter und Diplom Sozialpädagoge
Gutachter und
Diplom Sozialpädagoge
Im Rahmen der Sozialwissenschaftlichen Begutachtung mit entwicklungspsychologischen Schwerpunkten erfolgt eine umfangreiche Exploration: Hausbesuche im Familiensystem, Befragung der Elternteile, Anhörung von relevanten Bezugspersonen des Kindes, Durchführung von Interaktionsbeobachtungen, Diagnostik zur Erforschung des Kindeswillens, Auswertung von schriftlichen Unterlagen, professionelle passive Beobachtung und Rücksprache mit Fachkräften (Jugendamt, Heimeinrichtungen, Familienhelfer, Schule, Kindergarten und Therapeuten).
Im Rahmen der Begutachtung zu Jugendschutzverordnungen gemäß § 7 JuSchG geht es prinzipiell darum Verhalten in Form von Modellen, Zusammenhängen und zahlenmäßigen Ausprägungen möglichst genau zu beschreiben und vorhersagbar zu machen.
Darstellbar werden folgende Punkte betrachtet:
» die Isolierung von Ursachen und Wirkungen, also warum ein bestimmtes Ergebnis eintritt
» die saubere Operationalisierung von theoretischen Zusammenhängen, d.h. die Messbarkeit und Quantifizierung von Verhaltensweisen (Phänomenen)
» die Entwicklung von detaillierten Verbesserungsvorschlägen und die Erstellung von Typologisierungen
Bearbeitungsdauer:
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Begutachtungen zu oben genannten Aufgabengebieten beträgt 1 - 3 Monate nach Beauftragung und Eingang der Gerichtsakte.
Aufgabengebiete:
1. Sozialwissenschaftliche Begutachtung mit entwicklungspsychologischen Schwerpunkten zu den Fragestellungen
» Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und § 1666a BGB
» Sorgerechtsregelung und Erziehungsfähigkeit
» Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs
2. Begutachtung zu Jugendschutzverordnungen gemäß § 7 JuSchG
Klaus Minkner
Gutachter seit 2017 im Auftrag des Verwaltungsgerichts Hannover
Umfangreiche Erfahrungen in der Begutachtung von Elternteilen mit psychischen Störungen, dissozialen Strukturen und Suchterkrankungen
Seit 2007 Geschäftsführer der FaB gGmbH, welche seit 13 Jahren Familienhilfe leistet bei Familien mit psychischen Belastungen
Seit 2009 Systemischer Coach und Fachberater bei hoch belasteten Familiensystemen
Seit 2010 Kinderschutz-Fachkraft nach §8a SGB VIII
Seit 2000 Diplom Sozialpädagoge mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung
Klaus Minkner
Gutachter und Diplom Sozialpädagoge
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